Allgemeine Geschäftsbedingungen Orange Optix (AGB)


Stand: 21.06.2018

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

1.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Orange Optix und seinen Kunden (nur Gewerbliche Wiederverkäufer) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der vorliegenden Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Orange Optix ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Kunde bestellt im Webshop, per E-Mail, per Telefon oder beim Außendienst. Durch Zusendung der Bestätigung wird der Vertrag rechtskräftig abgeschlossen.

2.2 Die Firma Orange Optix verpflichtet sich, die Bestellung zu Bedingungen der AGB auszuführen.

Bei Neukunden wird eine erste Bestellung schriftlich, per Fax oder Online-Shopping benötigt, um die Neukundendaten zum Anlegen eines Kundenkontos zu erfassen. Dazu werden alle relevanten Firmenangeben benötigt wie z.B. Gesellschaftsform, Vor- und Nachname des Geschäftsführers und/oder Inhabers.


§ 3 Verkaufspreise & Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise sind bindend und setzen sich zusammen aus Preis netto, zuzüglich Versand-, Verpackung, wie auch ggf. Versicherungskosten, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Die Umsatzsteuer entfällt, soweit die Lieferungen außerhalb Deutschlands nicht umsatzsteuerpflichtig sind. 

3.2. Rechnungen sind innerhalb 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung eines Rechnungsbetrages kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf das Datum des Zahlungseingangs des Geldes an. 

3.3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab der zweiten Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zuzüglich der Verzugszinsen von 7,5%. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Belieferung

4.1. Die Auslieferung der Ware erfolgt überwiegend per DHL. Hierbei stellt die Firma Orange Optix die jeweils günstigsten Transportkosten in Rechnung. 

4.2. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen berechtigen den Besteller zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns eine angemessene, mindest zweiwöchige Nachfrist gesetzt hat. 

4.3. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen oder Lieferunmöglichkeit für Waren, die aus dem Ausland bezogen werden. Der Besteller kann aus einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung keine Rechte ableiten, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind. 

4.4. Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen etc. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist. 

4.5. Gibt der Besteller bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 3. Abs. 1 Nr. 1.4 Verpackungsordnung, Transportverpackung zurück, so trägt er in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung.

4.6. Unfreie Rücksendungen jeglicher Art werden prinzipiell nicht akzeptiert.


§ 5 Gewährleistung

5.1. Für die von uns gelieferte Ware und die Anzeige jeglicher Mängel gelten die Bestimmungen gemäß §§ 377, 378 HGB 

5.2. Weist die von uns gelieferte Ware Mängel auf und wurden diese rechtzeitig gerügt, so können wir unserer Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung nachkommen. Sollte der Versuch der Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde Minderung oder Wandelung verlangen. 

5.3. Unsere technischen, gestalterischen sowie sonstige Angaben in unserer Werbung oder unseren Unterlagen, verstehen sich als Muster-/CA.-Angaben und enthalten somit keine Zusicherung von Eigenschaften der Ware. 

5.4. Die Haftung ist in allen Fällen auf den tatsächlichen Warenwert beschränkt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1. Die an den Kunden gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Orange Optix.

6.2. Kommt der Besteller mit dem Ausgleich unserer Forderungen ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen, sowie noch offene Lieferungen zurückzuhalten. Die Geltendmachung des Vorbehaltungsrechts gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag. 

6.3. Für den Fall der Weitergabe von Ware, gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt.

 

 

§ 7 Erfüllungsort und Gericht

7.1. Erfüllungsort für die beiderseitig aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist Hannover. 

7.2. Gerichtsstand ist ebenfalls Hannover, jedoch sind wir berechtigt, den Kunden auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

7.3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf sowie die hierzu ergangenen Gesetze finden keine Anwendung.